AGB
AGB
AGB

Allgemeine Rahmenbedingungen der proMX AG

1 Angebotsfrist/ Änderungen/ Irrtümer

Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

2 Reise- und Übernachtungskosten

Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Regelung:
Reise-, Übernachtungskosten, und je anfallende Verpflegungsmehraufwände trägt der Kunde.
Für alle An- und Abreisen der Mitarbeiter der proMX AG, die in diesem Projekt eingesetzt werden, gilt das Folgende:

  • per PKW gilt eine Pauschale von 0,60 € je gefahrenem Kilometer und PKW.
  • An- und Abreise per Bahn und anfallende Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe des steuerlich zulässigen Pauschalbetrags (pro Person) erfolgen auf Nachweis.
  • Zuzüglich zum Tagessatz wird dem Kunden für Reisezeit ein Stundensatz von 60 € pro Stunde und Mitarbeiter berechnet.

3 Allgemeine Voraussetzungen für die Leistungserbringung; Termine

3.1 Abnahme

Sollte die proMX ausnahmsweise Werkleistungen erbringen, so ist der Kunde verpflichtet die von der proMX AG erbrachten Leistungen auf der Fertigstellungsanzeige der proMX AG unverzüglich abzunehmen. Die proMX AG hat einen Anspruch auf Teilabnahmen. Mit Ablauf des zehnten Kalendertages, der auf den Tag der Fertigstellungsanzeige abläuft, gilt die angezeigte Leistung als abgenommen; das gilt auch für Teilabnahmen.

3.1.1 Abnahme

Der Kunde ist nicht berechtigt die Abnahme zu verweigern es sei denn eine Werkleistung der proMX AG sei so wesentlich mangelhaft, dass die Leistungen insgesamt nicht abnahmereif sind.
Für die Abnahmereife werden folgende Fehlerklassen vereinbart:

  • Fehlerklasse 1: Die zweckmäßige Nutzung (wirtschaftlich sinnvolle Nutzung) ist durch diese Fehler nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt oder behindert.
  • Fehlerklasse 2: Die zweckmäßige Nutzung ist nicht so weit beeinträchtigt, dass der Abnahmetest nicht fortgeführt werden kann. Diese Fehler werden soweit wie möglich während der vereinbarten Dauer des Abnahmetests behoben.
  • Fehlerklasse 3: Die zweckmäßige Nutzung ist durch diese Fehler nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.

Die endgültige Zuordnung dieser Fehler in eine der obigen Fehlerklassen erfolgt einvernehmlich zwischen dem Kunden und der proMX AG, entsprechend § 640, Absatz 1, Satz 2 BGB.
Nach Abnahme verbleibende Fehler der Fehlerklasse 2 sowie Fehler der Fehlerklasse 3 werden im Rahmen der Gewährleistung gemäß einem gemeinsam zu erstellenden Zeitplan behoben.
Bei Fehlern der Fehlerklasse 1 handelt es sich um ‘erhebliche Abweichungen’, bei Fehlern der Fehlerklassen 2 und 3 um ‘unerhebliche Abweichungen’.

3.1.2 Ausschluss der Verantwortlichkeit für Geräte und Software Dritter

Aufgrund von Fehlern in Geräten und Programmen anderer Hersteller, die nicht unter diesem Vertrag geliefert werden, und / oder Bedienungsfehler, die nicht durch die proMX AG zu vertreten sind, kann die Abnahme nicht verweigert werden.

3.2 Ansprechpartner

Vor Beginn des Projekts benennt der Kunde einen zentralen Ansprechpartner. Dieser ist verantwortlich für die Herstellung der Kontakte zu den Fachfunktionen und zu weiteren Personen, die in dieses Projekt involviert sind. Darüber hinaus fungiert er als Ansprechpartner, um notwendige Entscheidungen im Namen des Kunden zu tätigen oder herbeizuführen. Er ist Erklärungs- und Empfangsbevollmächtigter des Kunden.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Kunde wird der proMX AG erforderliche Arbeitsvoraussetzungen (wie z. B. Systemkapazität, PCs, Räumlichkeiten, Telefon- und Netzwerkanschlüsse usw.) unentgeltlich zur Verfügung stellen und diese funktionsfähig halten. Sofern zutreffend, sind weitere Verantwortlichkeiten der Vertragspartner im Angebot aufgeführt. Bei der Leistungserbringung ist die proMX AG davon abhängig, dass der Kunde die übernommenen Verantwortlichkeiten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht, und entstehen dadurch Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann die proMX AG – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans, der Mengen und der Preise verlangen.

3.4 Zahlungsmodalitäten

Zusätzliche Leistungen
Die von den Mitarbeitern der proMX AG erbrachten Leistungen (Regelungen unter „Reise- und Übernachtungskosten“) werden sofort nach Rechnungslegung fällig.

Zahlungsverzug
Alle Zahlungen sind sofort nach dem Rechnungsempfang vom Kunden zu begleichen.

Leistungserbringungszeit
Die Leistung erbringt die proMX AG in der Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag (Montag bis Freitag) in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr.

Für die Erbringung von Leistungen auf ausdrückliche Anforderung des Kunden außerhalb der oben genannten Arbeitszeit gelten folgende Zuschläge, wenn die proMX AG die Ursache dafür, dass die Leistungen außerhalb der oben genannten Arbeitszeiten erbracht werden, nicht zu vertreten hat (etwa Projektverzug):

Sonderzeiten Zeitfenster Zuschläge
Nachtarbeit 20:00 bis 08:00 Uhr 50 %
Samstagsarbeit 08:00 bis 18:00 Uhr, 18:00 bis 08:00 Uhr 50 % – 75 %
Sonntagsarbeit 08:00 bis 18:00 Uhr, 18:00 bis 08:00 Uhr 75 % – 100 %
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 00:00 bis 24:00 Uhr 125 %
Arbeit an Heiligabend oder Silvester 14:00 bis 24:00 Uhr 150 %
Arbeit am 25. und 26. 12. sowie am 1.1. und 1.5. 00:00 bis 24:00 Uhr 150 %

4 proMX Software Subskription

4. 1 Vertragslaufzeit

Die initiale Vertragslaufzeit für proMX Software Subskriptionen beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht jeweils bis zu 3 Monate vor Ablauf der Subskription schriftlich gekündigt wird.

4.2 Erweiterung und Reduzierung der Anzahl an Lizenzen

Eine Erweiterung der Anzahl an Lizenzen ist nach Rücksprache jederzeit möglich.

Eine Reduzierung der Anzahl der mit der ursprünglichen Subskription erworbenen Lizenzen ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit möglich.

4.3 Zahlungsziel

Die Bezahlung erfolgt monatlich vorab für den jeweiligen Monat der Subskription. Sofern die Zahlung jeweils für mehrere Monate vorab geleistet wird, erhält der Kunde hierbei einen Preisnachlass. Dieser Rabatt beträgt bei einer fristgemäßen Zahlung für 12 Monate zehn Prozent (10%) des Gesamtpreises. Bei einer fristgemäßen Zahlung für 6 Monate beträgt der Rabatt fünf Prozent (5%) des Gesamtpreises.

5 Referenzvereinbarung

Der Kunde willigt ein als aktiver Referenzkunde für die proMX AG zur Verfügung zu stehen.

6 Mängelhaftung

Die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche beginnt für Dienstleistungen mit deren Erbringung und für Werkleistungen mit dem Eintritt der Abnahmewirkung und beträgt 12 Monate. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes.
Der Kunde hat etwaige Mängel an die proMX AG in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat die proMX AG bei der Beseitigung von Mängeln im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet die proMX Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Produkt und nach ihrer Wahl am ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Produkt verschafft. Der Kunde muss eine neue Version des Produkts übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und der Wechsel nicht unzumutbar ist. Die Dringlichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung.
Gesetzliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Kunde während der Verjährungsfrist Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe an der überlassenen Software oder an der Leistung bzw. an Teilen der Leistung eigenständig vornimmt oder durch von ihm beauftragte Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nach, dass der Eingriff für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich ist.
Die proMX AG kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel nachgewiesen hat.
Die Haftung auf Schadensersatz richtet sich ausschließlich nach den unter „Haftung und Schadensersatz“ getroffenen Regelungen.

7 Haftung und Schadensersatz

Die proMX AG haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur auf Ersatz für Schäden, die auf Vorsatz, einschließlich von Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die proMX AG haftet bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer Beschaffenheit für die durch die proMX AG eine schriftliche Garantie übernommen wurde, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder Garantie verhindert werden sollte.
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die proMX AG, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die hier geregelte Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist je Schadensfall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die proMX AG haftet bis zur Höhe des an die proMX AG gezahlten Jahreswertes der Leistungen, bei deren Durchführung der Schaden entstanden ist, insgesamt maximal bis € 60.000,00. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung ist abschließend. Sie gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche.
Die proMX AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Installation- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des
Kunden ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss. Der Kunde kann allerdings auf eigene Verantwortung ausdrücklich verlangen, dass die proMX AG geschuldete Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht vornimmt.
Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Tag, Sicherungskopien von seinen Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als Mitverschulden.

8 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Nürnberg.

Hier können Sie sich das vollständige Dokument als PDF downloaden.

Answering