Peter Linke
22 Mai 2019 | Aktualisiert am: 19 Sep 2022
Firmennews | 3 Min. Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht teilte am 13. September 2022 mit, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten der Angestellten einzuführen. Das Bundesarbeitsgericht folgt damit einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes von Mai 2019.

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass alle EU-Mitgliedstaaten Arbeitgebende verpflichten müssen, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen systematisch zu erfassen. Denn laut den Richter*innen kann nur so die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeiten und der vorgeschriebenen Ruhepausen gewährleistet werden.

Die Meinungen über das Urteil sind gespalten. Die einen sehen in ihm einen wichtigen Schritt vorwärts für den Arbeitsschutz. Gegner befürchten einen zu großen bürokratischen Aufwand. Es wirft auch Fragen auf, wie dieses Urteil in Zeiten von Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice konkret umgesetzt werden kann.

Das Urteil

Die Entscheidung besagt, die nationalen Gesetzgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Bei der konkreten Gestaltung der Vorschriften räumte das Gericht den Mitgliedsstaaten viel Spielraum ein. So können sie besondere nationale Gegebenheiten berücksichtigen, etwa in bestimmten Branchen oder für Unternehmen unterschiedlicher Größe.

Eine Frist für die Einführung des Systems gab es nicht. Bis das Bundesarbeitsgericht Unternehmen jetzt zur Einführung eines solchen verpflichtet.

Die Umsetzung

Fragen, die nun beantworten müssen, sind etwa: Was zählt zu Arbeitszeit, was nicht? Wie wird das Beantworten von E-Mails nach Feierabend oder am Wochenende gewertet? Wie genau muss die Aufzeichnung sein?

Klar ist, dass die Vorgaben so gestaltet sein müssen, dass auch Arbeitnehmer*innen, die keinen traditionellen Arbeitsplatz in Büro oder Fabrik haben, ihre Arbeitszeit verlässlich dokumentieren können. Dazu zählen etwa Beschäftigte im Außendienst oder Homeoffice.

Da der EuGH die Form der Dokumentation offengelassen hat, ist sowohl papiergestützte als auch elektronische Erfassung möglich. Die Gegebenheiten der Branche sollten die Form der Dokumentation bestimmen.

Für Arbeiter*innen in der Fertigungsindustrie etwa, ist eine elektronische Stechuhr sinnvoll. Mit ihr kann sehr simpel Schichtbeginn und -ende dokumentiert werden. Für Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche, die oft in Gleitzeit oder möglicherweise von zuhause arbeiten, hingegen ist elektronische Erfassung am Computer zu bevorzugen. Wer im Außendienst arbeitet, bevorzugt vermutlich eine App.

Die Praxis

Obwohl die Erfassung von Arbeitszeit bisher keine Pflicht war, war sie für einige Unternehmen – auch in der Dienstleistungsbranche – bereits zuvor erforderlich. Etwa im Projektgeschäft, wo die Dokumentation der Arbeitszeit Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Andere Firmen entscheiden sich im Sinne der Transparenz für eine Aufzeichnung.

Zeiterfassung mit proMX

Deshalb enthält etwa die von proMX entwickelte Projektmanagement-Lösung proRM Fast Start eine Funktion für die Erfassung von Arbeitszeit. Mit ihr können gearbeitet Stunden einfach im Browser bzw. über eine mobile App erfasst werden.

Mit wenigen Klicks kann die Arbeitszeit genau (mit Start- und End-Zeitpunkt) in einer Kalenderansicht festgehalten werden. Ob dieser Zeitaufwand abrechenbar ist, kann ausgewählt sowie Anmerkungen angebracht werden.

proRM Fast Start enthält zudem eine digitale Stechuhr: Über die Kommen/Gehen-Funktion können per Klick Anfang und Ende jedes Arbeitstages aufgezeichnet werden.

Neben regulärer Arbeitszeit können zudem Urlaub, Abwesenheit und Feiertage festgehalten werden. So entsteht ein lückenloses Bild, das sowohl die Anforderungen des EuGH erfüllt als auch Auftraggeber*innen vorgelegt werden kann.

Unternehmen, die Microsofts Projektmanagementlösung Dynamics 365 Project Operations oder den Vorgänger Project Service Automation nutzen, können die begrenzten Zeiterfassungsfunktionalitäten von Dynamics 365 mit einer unserer Add-ons erweitern: Time Tracking, eine Web-Anwendung, oder Mobile Time Tracking, eine Canvas-App, die eine effiziente Zeiterfassung mit Smartphone oder Tablet ermöglicht.

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